Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Diskothek Köpi am Ring

Im Interesse eines für alle Beteiligten angenehmen Diskobesuchers, bitten wir sie, nachfolgendes zu beachten:

Kartensystem:

Im Köpi am Ring kommt ein Kreditkartensystem zum Einsatz, d.h. Sie bekommen beim Betreten dieses Lokals am Eingang eine Verzehrkarte überreicht, die es Ihnen erlaubt, den ganzen Abend über in unserem Hause Leistungen ohne Barzahlung in Anspruch zu nehmen. Achten Sie selbst darauf, dass Sie bereits vor dem Drehkreuz Ihre Verzehrkarte erhalten, spätere Reklamationen können wir leider nicht anerkennen. Durch die Aushändigung der Karte gewähren wir dem Karteninhaber Kredit in Höhe von EUR 50,00 pro Person und Kreditkarte. Die Karte selbst repräsentiert den kreditierten Gegenwert. Die Karte bleibt ausschließlich Eigentum der Diskothek. Wir können die Benutzung der Kreditkarte jederzeit – auch ohne Nennung von Gründen – untersagen. Bei Verlust, Manipulation und Beschädigung der Karte ist der Betrag zu entrichten der sich bis zur Sperrung der Karte auf der Karte befindet, zusätzlich wird eine Gebühr von EUR 5,00 erhoben. Gefundene Karten sind unbedingt sofort an der Kasse bzw. beim Thekenpersonal abzugeben. Bei Verlust der Kartenhülle sowie bei EC-Zahlungen berechnen wir eine Gebühr von EUR 1,00.

Eine Karte, deren Benutzung wir untersagt haben, muss sofort zurück gegeben werden. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur von der Person benutzt werden, der die Karte ausgehändigt wurde. Mit der Annahme der Verzehrkarte erkennt der Gast die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Der Eintritt beträgt EUR 1,00 und wird auf der Verzehrkarte berechnet. Sollten Sie den Verzehrzuschlag mit buchen, erhalten Sie einen Welcome-Drink, außerdem erhalten Sie für den Verzehrzuschlag rabattierte Getränkepreise. Sollte der Verzehrzuschlag nicht gebucht werden, kostet jedes Getränk EUR 9,00.

  1. Der Besucher verpflichtet sich, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist unser Sicherheitspersonal verpflichtet, am Einlass entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter unserer Gäste zu überprüfen. Am Einlass gilt insbesondere: „Gemäß $ 5 (1) JuSchG ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren das Betreten der Diskothek nur in Begleitung Erziehungsberechtigter gestattet. Jugendlichen ab 16 Jahren ohne Begleitung Erziehungsberechtigter, ist der Aufenthalt in der Diskothek bis Mitternacht gestattet. Ausweise sind am Einlass abzugeben und werden dort, bis zum Verlassen der Diskothek, in Verwahrung genommen.“
    Erziehungsberechtigter im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist:
    Jede Person, die allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht, jede sonstige Person über achtzehn Jahre, soweit sie auf Grund einer Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigtem Aufgaben der Personensorge wahrnimmt oder soweit sie das Kind oder den Jugendlichen im Rahmen der Ausbildung oder mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten im Rahmen der Jugendhilfe betreut. Die Personen gemäß Ziffer 2 haben ihre Berechtigung auf Verlangen nachzuweisen (Vollmacht), da wir im Zweifelsfalle die Berechtigung überprüfen müssen. Wir erwarten eine schriftliche Vollmacht der Eltern mit deren BPA-Kopie zur Prüfung der Unterschrift.
  2. Aus Sicherheitsgründen ist es verboten Getränke mit auf der Tanzfläche zu nehmen. Außerdem ist es nicht möglich auf der Tanzfläche sogenannte „Tanzschuhe“ zu tragen, da diese zu erhöhter Rutschgefahr führen. Das Mitführen von Waffen gleich welcher Art, sowie brennbarer- und explosiver Stoffe ist verboten. Bei Gästen, die die Eintrittskriterien nicht erfüllen, halten wir uns das Recht vor, den Eintritt zu verwehren. Mäntel, Jacken und Wertgegenstände sollten schon im eigenen Interesse an der Garderobe abgegeben werden. Je Garderobenstück wird eine Verwahrgebühr von EUR 1,50 erhoben. Pro abgegebenes Kleidungsstück erhält der Gast eine Nummer. Für Wertgegenstände in den Garderoben wird keine Haftung übernommen. An der Garderobe abgegebene Kleidungsstücke werden mit maximal EUR 100,00 ersetzt. Die Erstattung erfolgt gegen Vorlage des Kaufbeleges und ersetzt wird der Zeitwert. Nicht abgeholte Garderobengegenstände werden maximal 4 Wochen aufbewahrt.
  3. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
  4. Unsere Öffnungszeiten sind freitags von 22:00 bis 05:00 Uhr, samstags von 21:00 bis 05:00 Uhr, sowie an Sonderöffnungstagen nach Aushang. Der Gast verpflichtet sich, noch nicht verzehrte Speisen und Getränke bei Ende der Öffnungszeiten zügig zu verzehren oder zu trinken. Wir bitten um Verständnis, da ansonsten der Widerruf der Sperrzeitverkürzung oder andere Behördlichen Auflagen zu befürchten sind.
  5. Die Benutzung des Parkplatzes und Parkhauses erfolgt auf eigene Gefahr. Die Besucher werden gebeten, sich beim Verlassen der Diskothek sowie auf dem Parkplatz leise zu verhalten. Wir bitten um Rücksichtnahme im Hinblick auf die Interessen der Nachbarschaft. Wir behalten uns vor, Platzverweise und Hausverbote zu verteilen.
  6. Wer mutwillig Einrichtungsgegenstände oder Dekorationen zerstört, erhält sofortiges Hausverbot und wird für den verursachten Schaden haftbar gemacht.
  7. Der Besucher stellt die Diskothek von jeglichen Schadensersatzansprüchen von Körperschäden, insbesondere Hörschäden die aus einem Besuch resultieren frei. Das Betreten der Diskothek erfolgt auf eigene Gefahr.
  8. In der Diskothek werden zu Werbezwecken und aus Sicherheitsgründen Fotoaufnahmen angefertigt. Mit der Annahme der Verzehrkarte, bzw. an die Teilnahme einer unserer Aktionen, erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen. Alle Aufnahmen innerhalb unserer Einrichtungen sind Eigentum der Diskothek Köpi am Ring. Eine weitere Verbreitung bedarf, neben der Zustimmung der abgebildeten Personen, unserem Einverständnis. Sollten Gäste im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sein, mögen sie dies bitte sofort mitteilen. Die Bilder werden dann umgehend gelöscht und nicht veröffentlicht. Im Internet veröffentlichte Bilder können auch später noch gelöscht werden, wenn dies von den abgebildeten ausdrücklich gewünscht wird. In der Diskothek Köpi am Ring werden aus berechtigtem Interesse und zur Sicherheitszwecken besonders gefährdete Orte videoüberwacht. Ohne besondere Vorfälle werden die Aufzeichnungen spätestens nach 24 Stunden wieder gelöscht.

Gutschein: Pro Person und Öffnungstag ist nur ein Gutschein einlösbar. Bei Sonderveranstaltungen und in verbindung mit Free-Tickets sowie mit anderen Vergünstigungen werden ausgewählte Gutscheine nicht eingelöst. Geldauszahlung nicht möglich. Gutscheine müssen beim Betreten des Lokals an der Abendkasse vorgezeigt werden. Die Geschäftsbedingungen hängen im Eingangsbereich für jeden Zugänglich und öffentlich aus. Jeder Gast, der das Lokal betritt oder an einer Aktion von der Diskothek Köpi am Ring teilnimmt, erklärt sich mit allen Punkten dieser Geschäftsbedingungen einverstanden.

Clubkarte: Die Mitgliedschaft und das Verwenden der Clubkarte ist kostenlos. Die Antragsannahme kostet einmal 5,- €. Dieser Betrag wird einmalig von der Clubkarte abgezogen, somit startet das Anfangsguthaben im Club bei minus 5,- € einmalig. Die Clubkarte dient zum Bezahlen mit unserem Kreditkartensystem im Club. Die Clubkarten dürfen, wie auch die Besucher-Karten, nicht beschädigt – insbesondere verbogen – werden. Die Clubkarten sind Eigentum vom Köpi am Ring. Nach 2 Jahren nach Beantragung der Clubkarte (jeweils bis zum 1. des Ersteller-Monats), verfällt die Gültigkeit in unserem System und die Karten müssen entweder: 1. Verlängert werden, 2. Zurückgegeben werden (Post oder vor Ort). Sie werden diesbezüglich vorher per Post oder E-Mail informiert. Der Antrag kann ohne Begründung abgelehnt und ebenso kann die Mitgliedschaft von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. Durch die Beantragung mit dem Online-Formular stimmen sie diese Bedingungen zu. Die Vorteile der Clubkarte können jederzeit geändert, angepasst oder entfernt werden. Die Daten, die wir zur Analyse unserer Gäste verwenden, werden an keine Dritten weitergegeben und unterliegen dem Datenschutz. Die Beantragung der Clubkarte ist ab 18 Jahren möglich. Pro Person kann nur eine Clubkarte beantragt werden und Clubmitglied-Aktionen sind nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Sollten sich die Kontaktdaten des Clubmitgliedes ändern, so muss das Köpi am Ring schriftlich oder telefonisch informiert werden. Sollte die Clubkarte verloren gegangen sein, bitte unverzüglich melden, damit wir die Karte sperren und somit den Missbrauch verhindert können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Ripploh GmbH
Rheine, 07. Juni 2017